Pauschalabgaben auf Augen und Ohren zur Finanzierung der Luxussuiten von Armin Walpen und seiner Angestellten

Beim Versuch, im grossen Stil Pauschalabgaben auf Augen und Ohren abzukassieren (s. Sehen und Erinnern), hat sich die SRG zu einer kleinen Präzisierung bequemt.

Es sollen - vorläufig (!!!) - nicht alle Unternehmen zu einer Pauschalfinanzierung von Medienschaffenden herangezogen werden, die seit mehr als zwanzig Jahren im grossen Stil ein beispielloses Mobbing gegen ebendiese Unternehmern zu verantworten haben. Das Muster, dass man rassistische Diskriminierung durch staatliche Organe durch die Opfer mittel Vorinkasso bezahlen lässt, kennen wir von Hitler. Als Unternehmer und somit Unperson mache ich mich also auf Verschärfungen gefasst und prüfe, wann eine Emigration unumgänglich wird.

Neu soll man also nur noch Pauschalabgaben für ein dem Klassenfeind der Unternehmer dienendes Fernsehen bezahlen müssen, wenn man ein Abonnenment für Fernsehempfang via Internet abgeschlossen hat. Wir können davon ausgehen, dass nur wenige Unternehmer am Internet zusehen wollen, wie sie täglich in die Pfanne gehauen werden. (Gustav Furrer hat das einen Ruf, mehrere Monate Haft und mehrere Millionen gekostet, für deren Verlust nach Meinung der Schadenersatzkommission des Bundes die Medien - allen voran die SRG - verantwortlich sind. Nun soll er für diese Misshandlungen noch Pauschalabgaben bezahlen müssen!)

Vorläufig

Aufgrund des allgemeinen Aufschreis in den Medien hat die SRG sich vorläufig zurückgezogen. Sie behält sich aber vor, die Unternehmer in ein oder zwei Jahren doch pauschal zur Kasse zu bitten, "wenn das live gestreamte [Sprachzerrüttung unserer Medienschaffenden! HT] Programmangebot, welches ohne Abonnement empfangen werden kann, qualitativ oder quantitativ zunimmt und dem heutigen terrestrischen [was sonst? dem lunaren? HT] Programmangebot (Empfang via Antenne) entspricht."

Offenbar hat der Oberabzocker Armin Walpen (CVP) des Staatsfernehens SRG noch nicht genug an seinen CHF 500'000 Monatslohn. Er möchte gerne eine eigene Website aufbauen. Und die soll nicht etwa von denjenigen bezahlt werden, die sie nutzen, sondern von allen, die mit einem Browser das Internet nutzen. Da die meisten Privaten schon die höchste Fernsehgebühr in Europa für unsere rassistischen staatlichen Medienschaffenden bezahlen, geht es offenbar hauptsächlich um einen Raubzug auf die Unternehmen, welcher natürlich wieder mal von den Unternehmern bezahlt wird, deren ohnehin schon doppelt besteuertes Einkommen sich entsprechend reduziert.

Service Public

Offenbar glauben Medienschaffende ganz fest, sozialistisch und blauäugig, dass das Mobbing, mit dem sie uns beschenken, zum "Service Public" gehört. Das glaubten die Journalisten des Völkischen Beobachters sicher auch. Heute kann aber von einer allgemeinen Dienstleistung am Volk durch die Staatssender keine Rede mehr sein. Vielmehr kaprizieren sich diese Informationsmonopolisten darauf, dass nur ihre Produkte dem Urheberrecht unterstehen, während die Produkte des gemeinen Volks ja ohnehin keine "Werke" sind und deshalb ruhig mit Pauschalabgaben zur Finanzierung ihrer erbittertsten Feinde beitragen sollen. (Ich habe letztes Jahr ca. CHF 2000 an Pauschalabgaben auf CD- und DVD-Rohlingen bezahlt, die ich für meine Backups und meine eigenen Filme brauche. Diese Gelder fliessen natürlich den Fernsehschaffenden und den Staatskünstlern zu.)

Das Sendungsbewusstsein der staatlichen Medienschaffenden geht so weit, dass sie glauben, ohne ihre Information könne niemand leben.

Es soll auch niemand ohne sie leben dürfen: Die Website der SRG soll mit Pauschalabgaben finanziert werden, während derselbe Browserbesitz auch den Besuch von Millionen von anderen Websites ermöglicht, die nicht alle gleich einseitige Informationen verbreiten wie die SRG. Letztlich geht es der SRG auch darum, das Internet als ihren höchsteigenen Äther zu deklarieren und den anderen Anbietern die freie Nutzung zu zerstören.

Entscheidungsfreiheit

Die SRG hat dieselbe Freiheit, ihr Angebot auf dem Web anzubieten, wie die Enter AG. Sie kann ihr Angebot kostenfrei oder nur an vertraglich gebundene Abonnenten verteilen wie die Enter AG. Wenn sie sich dazu entscheidet, ein "live gestreamtes Programmangebot, welches ohne Abonnement empfangen werden kann", auf dem Web zu publizieren, sei ihr das unbenommen. Das kann aber wohl nicht dazu führen, dass alle Internetbenutzer eine Gebühr bezahlen müssen. Wenn die SRG beschliesst, auf grossen Bildschirmen im Bahnhof und an der Autobahn ihr Programm zu zeigen, wird sie uns auch noch die Augen und Ohren besteuern.

Ein Unternehmer hat heute praktisch nicht mehr die Entscheidungsfreiheit, Arbeitsplätze ohne Internetzugang einzurichten. Diese zentrale Informationsplattform und Datenautobahn ist zum unersetzlichen Arbeitsinstrument vieler Arbeitgeber und Arbeitnehmer geworden, die weiss Gott Klügeres zu tun haben, als Fernsehprogramme eines debilen Staatssenders zu konsumieren. Nun sollen wir nachweisen, dass wir den Internet-Zugang mit einer Firewall sperrten damit keine Fernsehgebühren anfallen! Hier verrät sich die Überheblichkeit: Nicht die SRG muss technische Vorkehrungen treffen, um den Zugang für nichtzahlende Kunden zu sperren, sondern nichtzahlende Kunden müssen technische Vorkehrungen treffen (und finanzieren!), um jeglichen Zugang zu den Milliarden von Websites zu unterbinden, damit ja sicher ist, dass kein SRG-Bit mit hineinschlüpft! Offenbar produziert nur die SRG relevante Information.

Public Domain

Die Public Domain, wo Menschen anderen Menschen etwas gebührenfrei mitteilen möchten, muss unbedingt vor solchen faschistischen Zugriffen geschützt werden. Die Urheberrechtsgebühren sind in den letzten zehn Jahren schneller gestiegen als die Gesundheitskosten. Für (unverlangte und unkonsumierte!) Werke von Staatskünstlern bezahle ich pro Jahr rund 3000 bis 4000 Franken. (Im letzten Jahr habe ich leider nur 30'000 Franken verdient. Da es sich bei den genannten Gebühren um die Basis meiner täglichen Lohnarbeit handelt, kam ich um ihre Bezahlung nicht herum. Da diese Gebühren nicht als Steuern deklariert sind, welche vom Volk abgelehnt würden, komme ich auch bei einem Einkommen weit unter dem "Lebensminimum" nicht in den Genuss einer Steuerprogression, bei der kleinere Einkommen weniger und Armin Walpen mehr bezahlt.)

Warum hört man hier nichts vom Preisüberwacher?

Urheberpauschalen

Es ist zu wünschen, dass des Beispiel mit dem Abonnement Schule macht. Zum Beispiel könnte man auf die pauschalen Fotokopiergebühren verzichten, da ohnehin alle wichtigen wissenschaftlichen Zeitschriften (deren Kopieren zum Zeitpunkt der Einführung der Gebühr einen wesentlichen Teil der Urheberrechtsverletzungen ausmachte und ein Hauptargument für ihre Einführung war, obwohl die Wissenschaft ohnehin nur dank staatlichen Subventionen funktioniert) heute mittels Online-Abonnement zugänglich sind. Auch Datenträger-Pauschalgebühren, welche in erster Linie die noch nicht staatlich subventionierten, kreativ tätigen Menschen zu berappen haben, könnten abgeschafft werden, weil mittels iPod ja nun klare Benutzungsgebühren (zusätzlich zu den Pauschalgebühren!) verlangt werden. (Dass das gekaufte Produkt dabei einen Bruchteil des Werts besitzt, den eine CD hat, welche man auch Jahre später auf einem anderen CD-Player abspielen kann, werden die Konsumenten schon nicht merken, wenn ihre gespeicherten Dateien für mehrere tausend Franken zusammen mit der Festplatte ihre PCs zum Teufel gehen, weil sie sie nicht auf ihr neues Gerät kopieren können.)

Es widerspricht der Meinungsfreiheit, die finanzielle Unterstützung von Meinungen zu erpressen, mit denen man nicht einverstanden ist, oder die gar zum rassistischen Mobbing gegen die Bezahlenden aufrufen

Schaffen wir also die unmoralischen Pauschalen für staatlich subventionierte Künstler ab!

Verweigern wir die Annahme von Bezahlungen durch die Abzocker-Urheberrechtsjuristen!

Bauen wir die Public Domain auf!

29.4.2005 Hartwig Thomas