Diskriminierung der Unternehmer in der Schweiz durch die Arbeitslosenversicherung

Eines der zahllosen Beispiele für die gesellschaftliche Diskriminierung der Unternehmer in der Schweiz und das konstante Mobbing Selbstständiger durch Verwaltungsangestellte ist in folgendem lapidaren Schreiben dokumentiert.

Interessanterweise behaupten jeweils diejenigen Personen, welche diese Regelung aktiv mit eingeführt haben und sie politisch unterstützen, dass sie nichts davon wissen, bzw. dass es ganz unmöglich wahr sein könne.

Als permanente Zielscheibe des gesellschaftlichen Mobbings hat man als Unternehmer in der Schweiz gelernt, dass man in diesen Köpfen ohnehin nicht zur Menschheit gezählt wird und es ihnen daher auch nicht als Diskriminierung auffällt.

In der vorgeschlagenen neuen Verfassung des Kantons Zürich ist eine solche Diskriminierung verboten.

Dasselbe gilt für die Bundesverfassung und die Europäische Menschenrechtskonvention. Leider ist der Weg nach Strassburg teuer. Darum hat ihn noch niemand unter die Füsse genommen.

Nur die "gewerkschaftliche" Organisation der Unternehmer und Selbstständigen in der Schweiz, kann dieser Fehlentwicklung steuern.

Bis dann ist allen Unternehmern zu empfehlen, möglichst vielen Arbeitnehmern zu kündigen und nur mit Personen zusammenzuarbeiten, die selber auf das soziale Netz verzichten, und es als Mitunternehmer auf sich nehmen, gleichfalls zu gesellschaftlichen Unpersonen zu werden. (s. Enter AG: Leitbild '04)

3.2.2005 Hartwig Thomas