Herr K. besuche die Verantwortlichen!


Die öffentliche Verwaltung der Vergabe von Sozialleistungen ist derart überlastet, dass man ihr nicht zumuten kann, dass sie die Berechtigung zum Bezug von der­artigen Leistungen seriös überprüft. Da sollen nun Sozialdetektive einspringen, welche mit unangekündigten Hausbesuchen bei den Ärmsten der Armen überprü­fen, wer zu hohe Leistungen bezieht. Dank dieser doppelten Abstützung wird dann die Verwaltung noch grosszügiger Sozialleistungen verteilen. Für die Überprüfung der Berechtigung des Bezugs sind ja dann die Sozialdetektive zu­ständig. Diese sehen ihre Löhne desto besser legitimiert, je schlechter die Verwaltung gearbeitet hat. Wie im Artikel von hof. in der NZZ vom 8.5.06 über die Sozialdetektive in Stuttgart wird man allseits darüber schwärmen, dass diese mehr einbringen als sie kosten. So sind alle Verwaltungsinstanzen motiviert, eine möglichst hohe Anzahl unberechtigter Sozialhilfebezüger zu schaffen.

Jeder „missbräuchliche Bezug“ einer Sozialleistung ist ja nicht nur dem Bezüger anzulasten, sondern derjenigen Instanz, welche ihm den unberechtigten Bezug ermöglicht. Wenn man die oben beschriebene Spirale der immer schneller steigenden, sich gegenseitig bedingenden, Sozialleistungen und Aufklärungsquo­ten verhindern will, muss sich der Sozialdetektiv darauf konzentrieren, Missstände in der Sozialverwaltung aufzudecken, statt unwürdig bei den Sozialbezügern her­umzuschnüffeln. Nur wenn jeder aufgedeckte Missbrauch eine Bestrafung der Behörde nach sich zieht, welche ihn ermöglicht hat, haben Sozialdetektive eine Berechtigung.