Dr. sc. math. Hartwig Thomas

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Die Schweizerische Post

PostFinance

Abt. Datenschutz

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Zürich 1. November 2004

Betr.: Systematische Übermittlung von Zahlungsdaten an Behörden der USA

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Beilage übermittle ich Ihnen meinen kurzen Bericht um die Tatsachen im Zusammenhang mit der Einbehaltung zweier von mir getätigten Zahlungen in USD an die UBS (Schweiz).

Meine Forderung um Rückerstattung der einbehaltenen Gelder werde ich auf dem Rechtsweg geltend machen. Mein jetziges Schreiben bezieht sich auf einen anderen Aspekt dieses merkwürdigen Vorgangs.

Aus der Kopie Ihrer Korrespondenz mit dem U. S. Department of the Treasury und der Mitteilung der PostFinance-Mitarbeiter am Telefon entnehme ich, dass schon in den vergangenen Jahren oder Jahrzehnten sämtliche USD-Transaktionen, die ich über mein Postcheckkonto abgewickelt habe, zuerst dem U. S. Department of the Treasury mit Detailangaben über Absender, Empfänger und Betrag der Überweisung vorgelegt wurden. Dieses ist frei, diese Angaben über mein Zahlverhalten zu speichern, an Dritte (z.B. sämtliche Geheimdienste der USA) weiterzugeben. Sie können weiterhin frei darüber entscheiden, ob sie Lust haben, den Geldbetrag für die Finanzierung eines amerikanischen Präsidentenwahlkampfs zurückzubehalten. Dabei sind diese Institute in keiner Weise zur Einhaltung der schweizerischen Gesetze (z.B. Bundesverfassung Art. 13) verpflichtet.

Aus dieser Praxis ist mir und sämtlichen Postcheck-Inhabern eine gravierende Verletzung ihrer Privatsphäre widerfahren. Ich muss damit rechnen, in Zukunft in den Computern der NSA oder des Mossad als Unterstützer eines „Terrorregimes“ verzeichnet zu sein, weil ich ein Kinderhilfswerk für Kuba unterstütze, was meines Wissens in der Schweiz nicht als ehrerühriger Tatbestand oder als Verbrechen gilt.

Ich fordere Sie auf, mir Einsicht in sämtliche über mich bei der PostFinance gespeicherten Daten zu gewähren. Ausserdem fordere ich Sie auf, mir mitzuteilen, welche Daten über mich zu welchem Zeitpunkt an welche Drittinstitutionen seit dem 1.1.1990 weitergegeben wurden. Diese Drittinstitutionen sind von Ihnen aufzufordern, mir ebenfalls Einblick in sämtliche bei ihnen über mich gespeicherten Daten zu gewähren. Ausserdem sind sie von Ihnen aufzufordern, mir mitzuteilen, an welche Drittinstitutionen sie ihrerseits welche Daten über mich zu welchem Zeitpunkt seit dem 1.1.1990 übermittelt haben.

Ich fordere Sie weiterhin auf, diese systematische und gravierende Verletzung der Privatsphäre und des Bankgeheimnisses der Postcheckkunden umgehend zu beenden.

Schliesslich fordere ich Sie auf, den Postcheckinhabern den entstandenen Rufschaden angemessen zu entschädigen.

Mit freundlichen Grüssen

Hartwig Thomas

 

Beilage: Bericht zur Zurückbehaltung einer Zahlung an die UBS (Schweiz)

Kopie an: ausgewählte Datenschutzorganisationen und Medienvertreter